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Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Mit dem Abschluß einer Risikolebensversicherung stellen Sie für den Fall des Ablebens der versicherten Person
innerhalb der Versicherungsdauer die Zahlung eines Kapitals sicher.
Wer ist Versicherungsnehmer, wer ist versicherte Person, wer Bezugsberechtigter?
Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner, der die Versicherungsprämie zahlt. Der Versicherte ist die Person, auf
deren Leben die Risikolebensversicherung abgeschlossen wird. Sollte der Versicherungsfall eintreten, erhält
der Bezugsberechtigte die entsprechende Zahlung von der Versicherung.
Einige Versicherungen bieten eine Unfall-Zusatzversicherung an. Was bedeutet das?
Risikolebensversicherungen beziehen sich normalerweise auf einen natürlichen Tod. Durch eine Unfall-Zusatzversicherung
wird zusätzlich der Todaesfall durch einen Unfall versichert.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft als Zusatzversicherung angeboten. Was bedeutet das?
Bei dieser Zusatzversicherung wird im Falle der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit die Pflicht zur Beitragszahlung für
die Risikolebensversicherung (und eine eventuell vorhandene Unfall-Zusatzversicherung) ausgesetzt. Zusätzlich wird
eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Gibt es steuerlich erwähnenswerte Informationen?
Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sowie den genannten Zusatzversicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen
von der Einkommensteuer absetzbar. Einnahmen aus der Risikoversicherung und einer eventuell vorhandenen Unfall-Zusatzversicherung
sind einkommensteuerfrei, Einnahmen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch einkommensteuerpflichtig.
Wieso gibt es unterschiede zwischen Nichtrauchern und Rauchern?
Rauchen ist, wie bekannt sein dürfte, gesundheitsgefährdend. Für Raucher besteht ein höheres Risiko zu sterben, für
die Versicherung deshalb ein höheres Risiko, die Risikolebensversicherung auszahlen zu müssen. Aus diesem Grund
ist die zu zahlende Prämie für Raucher immer höher.
Wer gilt denn als Raucher?
Das ist von der Versicherung abhängig, allgemein kann man jedoch davon ausgehen, daß nur derjenige Nichtraucher ist,
der innerhalb der letzten 12 Monate nicht geraucht hat. Sollte man die Angabe im Antrag nicht richtig machen, verliert
man unter Umständen seinen Versicherungsschutz! Auch wenn man während der Vertragslaufzeit beginnt zu Rauchen, ist
es wichtig, die Versicherung darüber zu informieren! Sonst droht ebenfalls der Verlust des Schutzes.
Ich rauche nur 2 Zigaretten im Monat, das muß ich doch nicht unbedingt angeben, oder?
Die Fragen zu einem Antrag sind alle ordnungsgemäß zu beantworten. Sollte dies nicht geschehen, ist es
mehr als möglich, daß Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Alle Angaben ohne Gewähr! Hier gehts zum Vergleichsrechner!
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